Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2013 - L 14 U 39/10 |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.07.2013 - L 14 U 39/10 (https://dejure.org/2013,103890)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. Juli 2013 - L 14 U 39/10 (https://dejure.org/2013,103890)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,103890) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Verfahrensgang
- SG Bremen, 15.12.2009 - S 2 U 80/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2013 - L 14 U 39/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 31.01.2012 - B 2 U 2/11 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.07.2013 - L 14 U 39/10
Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG ist es für die Annahme eines Arbeitsunfalls im Regelfall erforderlich, dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls einer versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), diese Verrichtung wesentlich ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis (Unfallereignis) zur Folge hat (Unfallkausalität) und das Unfallereignis wesentlich einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten verursacht hat (haftungsbegründende Kausalität - vgl. hierzu BSG vom 31.1.2012 - B 2 U 2/11 R -, Rn. 16 des juris-Ausdrucks m. w. N. ).Entscheidend ist allein, ob der Kläger die ggf. nicht geschuldete Handlung mit der objektivierten Handlungstendenz vorgenommen hat, seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen (vgl. dazu allgemein auch BSG vom 31. Januar 2012 - B 2 U 2/11 R -, Randnr. 18 des Juris-Ausdrucks).